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Anforderung der Sperrmuellabholung

Anforderung der Sperrmuellabholung - TBR

Zum Sperrmüll gehören grundsätzlich die Gegenstände aus Ihrem Haushalt, die selbst nach zumutbarer Zerkleinerung zu groß, zu schwer oder zu sperrig für die Restmülltonne sind.

Einzelstücke dürfen eine Größe von 2m x 1m x 1m und ein Gewicht von 50kg nicht übersteigen.

Größere Haushaltsentrümpelungen, Haushaltsauflösungen oder Gebäuderenovierungen sowie gewerbliche Sperrmüllabfuhren können nicht von den TBR durchgeführt werden. Hier sind private Entrümpelungsfirmen die richtigen Ansprechpartner. Die Anschriften einer Auswahl privater Entrümpelungsfirmen finden Sie hier.

Klicken Sie auf Starten, um das Formular zur Sperrmüllanforderung Schritt für Schritt online auszufüllen.